Ausgliederung der Internen Revision

Was bedeutet Ausgliederung der Internen Revision?

Bei Versicherungen wird das Outsourcing der Internen Revision als Ausgliederung der Internen Revisionsfunktion verstanden. Dieser Begriff ist wichtig, weil er die regulatorischen Anforderungen widerspiegelt. Nach § 30 VAG müssen alle Versicherungsunternehmen über eine wirksame Interne Revision verfügen. Zudem gilt diese Anforderung durch das Gesetz zur Finanzmarktintegrität auch für Versicherungen im Sinne der Richtlinie RL 91/674/EWG.

Für diese Versicherungsunternehmen bedeuten die neuen Regelungen eine deutliche Verschärfung. Daher müssen die Aufsichtsräte seit dem 01.01.2020 einen Prüfungsausschuss einrichten, der unter anderem die Wirksamkeit der Internen Revisionsfunktion prüft.

Welche Rolle spielt die Interne Revision?

Versicherungsunternehmen müssen nach § 30 VAG über eine wirksame Interne Revision verfügen.

Aufgrund des Gesetzes zur Finanzmarktintegrität gilt diese Anforderung auch für Versicherungen i.S.d. Richtlinie RL 91/674/EWG. Für diese Versicherungsunternehmen bedeuten die neuen Anforderungen eine Verschärfung, da der Aufsichtsrat dieser Versicherungsunternehmen ab dem 01.01.2020 einen Prüfungsausschuss bestellen müssen, der unter anderem die Wirksamkeit der Internen Revisionsfunkton zu prüfen hat.

Ziel der Internen Revision ist unter anderem die gesamte Geschäftsorganisation, insbesondere das interne Kontrollsystem (IKS) auf deren Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft.

Die Interne Revisionsfunktion gilt nach den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation (MaGo) als Schlüsselfunktion und muss objektiv und unabhängig von anderen operativen Tätigkeiten sein.

Warum ist eine Ausgliederung möglich?

Versicherungsunternehmen können Funktionen oder Versicherungstätigkeiten an einem externen Dienstleister vergeben. Nach § 7 Nr. 2 VAG sind davon Prozesse betroffen, die ein Dienstleister erbringt, die ansonsten vom Versicherungsunternehmen selbst erbracht werden würden. Dies trifft beispielsweise auch bei einer Ausgliederung der Internen Revision eines Versicherungsunternehmens zu.

Die Ausgliederung der Internen Revision kann einerseits als Voll-Ausgliederung erfolgen. Wir Rahmen greifen als langjährig erfahrener Revisionsdienstleister auf einen bewährten, praxisorientierten Revisionsansatz zurück. Unsere Revisionsmethodik ist dabei durch nachfolgende Teil-Bereiche charakterisiert:

  • Einführung eines Revisionshandbuchs und einer Geschäftsordnung
  • Umsetzung einer risikoorientierten Revisionsplanung
  • Durchführung der fachlichen, zeitlichen und personellen Planung
  • Operative Prüfungsdurchführung mit professioneller Berichtserstellung
  • Lückenlose Prüfungsdokumentation
  • Effektives Follow-Up mit konsequenter Maßnahmenverfolgung
  • Kontinuierliches Qualitätsverbesserungsprogramm

Teil-Ausgliederung Interne Revision

Neben der vollständigen Ausgliederung unterstützen wir bestehende Revisionsabteilungen auch im Rahmen einer Teil-Ausgliederung oder bei fallweisen Projekten. Dabei bieten wir einen flexiblen Handlungsrahmen mit klarer Kostentransparenz.

Wir arbeiten stets kundenorientiert und vertrauensvoll auf Basis der geltenden nationalen und internationalen Berufsstandards der Internen Revision. Ein ethischer Handlungsrahmen bildet dabei die Grundlage unserer Dienstleistung.

Auf Basis eines langjährig praxiserprobten Revisionsmodells bieten wir die Auslagerung oder Teilauslagerung bei folgenden regulierten Unternehmen an: